| Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung 2026 in Marburg |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 11.1 Anträge |
| Antragsteller*in: | Arbeitskreis Bildung (dort beschlossen am: 05.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 09.10.2026, 19:41 |
A1: Demokratiebildung an Grundschulen verbindlich verankern
Antragstext
Die Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend Hessen möge beschließen:
Die Grüne Jugend Hessen setzt sich dafür ein, dass Demokratiebildung an
hessischen Grundschulen nicht länger vom Engagement einzelner Lehrkräfte oder
Schulen abhängt, sondern ein verbindlicher, strukturell abgesicherter
Bestandteil der Primarstufe wird. Konkret fordern wir:
Verbindliche Klassensprecher*innenwahlen statt Kann-Regelung.
§ 122 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes sieht die Wahl von
Klassensprecher*innen in der Grundschule bislang nur als Kann-Bestimmung vor.
Wir fordern eine Regelung, die den § 122 Abs. 2 auf die Grundschule überträgt
und dabei die Besonderheiten des jüngeren Alters berücksichtigt. Entsprechend
ist auch § 1 Abs. 1 Satz 3 der SV-VO anzupassen.
Verbindliche Klassenrat-Strukturen.
Wir fordern eine verpflichtende Einführung von Klassenrat-Strukturen in allen
Klassen ab Jahrgangsstufe 1, mit einer fest im Stundenplan verankerten
wöchentlichen Klassenratsstunde.
Schüler*innenvertretung für die Grundschule einrichten.
§ 122 Abs. 3, 5 bis 8 des Hessischen Schulgesetzes entgegen der derzeitigen
Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 4 der SV-VO auch auf die Grundschule anwenden. Die
genaue Ausgestaltung soll den Bedingungen der Grundschule Rechnung tragen. Damit
werden auch an Grundschulen geeignete Strukturen der Schüler*innenvertretung,
insbesondere ein Schülerrat und die Wahl von Verbindungslehrkräften, ermöglicht.
Für die Begleitung der Schüler*innenvertretung und der Beteiligungsstrukturen
sind den Grundschulen ausreichende personelle und zeitliche Ressourcen zur
Verfügung zu stellen.
Ausbau und Verstetigung des Programms „Gewaltprävention und
Demokratielernen“ (GuD).
Die bestehenden Fortbildungsangebote des Hessischen Kultusministeriums zum
Klassenrat müssen gezielt auf die Primarstufe ausgeweitet und für alle
Grundschullehrkräfte niedrigschwellig zugänglich gemacht werden.
Kinderrechte und Mitbestimmung im Schulalltag verankern.
Jede Grundschule soll verpflichtet werden, konkrete Beteiligungsstrukturen zu
verankern und die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention als Grundlage ihres
Schulprogramms zu berücksichtigen. Dabei ist es wichtig, dass Schüler*innen
durch konkrete Projekte demokratische Selbstwirksamkeit erfahren. Ein Beispiel
wäre, an der Gestaltung des eigenen Schulhofs mitzuwirken und damit selbst ein
Lernumfeld zu schaffen, in dem sie sich wohlfühlen.
Qualifizierung der Lehrkräfte in Demokratiepädagogik als fester
Bestandteil des Lehramtsstudiums und Referendariats.
Demokratiepädagogische Kompetenzen (Moderation von Klassenräten, altersgerechte
Konfliktlösung, Beteiligungsdidaktik) müssen verpflichtender Bestandteil der
Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen werden, nicht nur optionales
Fortbildungsangebot im späteren Berufsleben.
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation.
Die Umsetzung der genannten Maßnahmen soll wissenschaftlich begleitet und
regelmäßig evaluiert werden, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen und
weiterzuentwickeln.
Begründung
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss gelernt und erlebt werden. Wer Kindern erst in der weiterführenden Schule zutraut, an Entscheidungen mitzuwirken, verschenkt entscheidende Jahre demokratischer Sozialisation. Im Kern lebt Demokratie von Verfahren der Problemlösung und des Miteinanders. Genau diese Verfahren lassen sich schon im Grundschulalter einüben, wenn die Schule den Rahmen dafür bietet.
Aktuell hängt es in Hessen weitgehend vom Zufall ab, ob Kinder diese Erfahrung machen. Die Wahl von Klassensprecher*innen ist in der Grundschule nach dem Hessischen Schulgesetz lediglich eine Kann-Regelung, und die Vorschriften zur Schülervertretung gelten für die Primarstufe nach der SV-VO gar nicht. Ob ein Kind je einen Klassenrat erlebt, entscheidet sich daran, ob eine engagierte Lehrkraft Zeit, Interesse und das nötige Handwerkszeug mitbringt. Das ist ungerecht und überlässt eine Grundaufgabe von Schule dem Engagement Einzelner.
In der Sekundarstufe sind die Strukturen der Mitbestimmung, etwa Schulkonferenz und Schüler*innenvertretung, bereits deutlich stärker ausgebaut. Wir wollen diese Strukturen nicht eins zu eins auf Grundschulkinder übertragen. Sie müssen den Möglichkeiten und Bedürfnissen jüngerer Kinder entsprechen. Aber Kinder sind schon früh in der Lage, verschiedene Verfahren der Konfliktlösung und Beteiligung anzuwenden. Das beginnt bei einfachen Aufgaben wie der Einteilung von Gruppen und reicht bis zur Mitbestimmung über die Gestaltung des eigenen Schulgeländes.
Besonders wichtig ist dabei die Erfahrung von Selbstwirksamkeit. Kinder, die erleben, dass ihre Stimme zählt und dass aus ihren Vorschlägen etwas entsteht, entwickeln Vertrauen in demokratische Prozesse und in ihre eigene Rolle darin. Diese Erfahrung lässt sich nicht nachholen, indem man in der siebten Klasse ein Demokratiethema im Unterricht behandelt. Sie muss im Schulalltag der Kinder verankert sein.
Dass frühe Weichenstellungen zählen, ist in der Bildungsforschung unstrittig. Seit Jahren zeigt sich verlässlich, dass der Stand in der Grundschule ein guter Indikator für den späteren Bildungserfolg ist, und das gilt nicht nur für Lesen, Schreiben und Rechnen. Auch demokratische Kompetenzen müssen früh ansetzen, wenn sie später tragen sollen.
Damit das gelingt, reicht ein Appell nicht aus. Es braucht verbindliche Vorgaben, gut ausgebildete Lehrkräfte und ausreichend Ressourcen. Lehrkräfte müssen Klassenräte moderieren, Konflikte altersgerecht begleiten und Beteiligung didaktisch gestalten können. Dafür ist eine feste Verankerung in Studium und Referendariat nötig, statt allein auf freiwillige Fortbildungen zu setzen. Ebenso braucht es Zeit im Stundenplan und personelle Unterstützung für die Begleitung der Schüler*innenvertretung. Die wissenschaftliche Begleitung stellt schließlich sicher, dass wir erfahren, was wirkt, und die Maßnahmen entsprechend weiterentwickeln können.